Der Traum der ewigen Jugend erfüllt sich leider nur selten! Derjenige, der sich allerdings mit der Frage auseinanderzusetzt, wer sich kümmert, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist, zeigt Verantwortungsbewusstsein!

Sollten keine Familienangehörige oder Freunde eine gesetzlichen Betreuung übernehmen können, stehen wir als Berufsbetreuer gerne an Ihrer Seite, sofern Sie eine entsprechende Betreuungsverfügung verfasst haben. Insbesondere mit Menschlichkeit und selbstverständlich durch das Amtsgericht kontrolliert, kommen wir gerne unseren Aufgaben für Sie nach.

 

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung haben, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Bettina Klett & Nadine Strohmeyer

 

Schulstraße 23 | 44623 Herne

Telefon: 0 23 23. 9876-251 | Telefax: 0 23 23. 9876-252 | Zentrale@Klett-Strohmeyer.de