Rechtsschutzversicherungen entlasten den Versicherten von Verfahrenskosten und helfen Ihnen damit, Ihr Recht durchzusetzen.
Haben Sie mit einer Rechtsschutzversicherung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, sollten Sie uns gleich zu Beginn der Beratung darüber informieren und die Versicherungspolice sowie den Text der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung zur Hand haben.
Die begehrte Deckungszusage, also die Erklärung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, können Sie als Versicherungsnehmer entweder selbst oder durch uns einholen.
Wir schilden der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt und prüfen dadurch, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Für den Fall der Versagung der Deckungszusage fallen allerdings bereits Gebühren an.
Bitte beachten Sie:
Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt Ihnen die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, sind Sie daran nicht gebunden, sondern können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.