Das Medizinrecht bildet den Schwerpunkt unserer Dienstleistung.
Die Entwicklung im Gesundheitssystem ist rasend schnell. Ärzte sehen sich neben dem Kostendruck immer mehr mit rechtlichen Vorschriften konfrontiert, die nicht mehr überschaut werden. Aber auch bei Patienten entsteht Beratungsbedarf, wenn beispielsweise die Kranken- oder Pflegekassen Leistungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnen. Insofern bietet der Bereich Medizinrecht mehr Ansatzpunkte als die klassische Frage nach der ärztlichen Haftung.
Auf der Suche nach dem „richtigen“ Berater ist daher häufig entscheidend, wer auf dem Fachgebiet entsprechend spezialisiert ist.
Wir beraten Sie gern in Belangen um das Medizinrecht und der angrenzenden Rechtsgebiete wie Straf- und Zivilrecht.